Neues zum Thema Greensill: Gravierende Fehler in der Antwort auf eine CDU-Anfrage sind nicht vertrauensbildend
Im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Antworten auf die CDU-Anfrage ‚Finanzanlagen der Stadt Schwalbach‘, stellte sich heraus, dass diese an wichtigen Stellen fehlerhaft sind.
Das Datum für die Eröffnung des Moratoriums bei der Greensill Bank AG durch die BaFin ist mit dem 04.03.20 (statt 03.03.20) angegeben. Am 04.03.21 abends hat eine Stadtverordnetenversammlung stattgefunden. Dort beschlossen SPD und CDU, das Fernheizkraftwerksgrundstück für 2 Mio. EUR zu erwerben. Es gab im Rahmen dieser Sitzung keinen Hinweis des Bürgermeisters, dass Schwalbach möglicherweise 19 Mio. EUR verloren hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Thema Greensill-Pleite bereits einen Tag die Medien beherrschte.
Auch die Beantwortung zwei weiterer Fragen offenbaren eklatante Wissenslücken. In der Anlage zur Anfrage wird zu allen fünf Festgeldanlagen, die bei der Greensill Bank AG getätigt wurden, ein Rating angegeben. Demnach hat die Greensill Bank AG dreimal das Rating A- und zweimal das Rating BBB+. Überprüft man, wann die Anlagen abgeschlossen wurden, ergibt sich ein anderes Bild. Lediglich die erste bei der Greensill Bank AG getätigte Anlage hatte noch ein A- Rating. Die vier anderen Anlagen wurden nach dem 17.09.20 getätigt. Damit hatten sie zum Abschlusszeitpunkt lediglich noch das Rating BBB+ mit einem ‚negativen Ausblick‘, da die Ratingagentur Scope die Greensill Bank AG am 17.09.20 von A- auf BBB+ herabgestuft hat.
Auf die Frage, ob „die Einlagen, die nach dem Inkrafttreten [der Anlagerichtlinie] getätigt wurden, von den rechtlichen Vorgaben der Richtlinie gedeckt seien“, lautet die Antwort, dass dies nach dem 14.12.20 der Fall gewesen sei. – An diesem Tag hat der Magistrat die Anlagerichtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist allerdings erst zum 01.02.21 in Kraft getreten. Am 15.12.20 wurde das vierte von insgesamt fünf Festgeldern bei der Greensill Bank AG abgeschlossen – und fällt damit wie drei weitere Greensill-Festgelder in den Zeitraum, als der Magistratsbeschluss Gültigkeit hatte. Nach diesem Beschluss hätte lediglich bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und der Bundesbank Geld angelegt werden dürfen.
FDP & Freie Bürger haben in einem Schreiben den Magistrat aufgefordert die Antworten zu überprüfen und zu korrigieren. „19 Mio. EUR Steuergelder sind vermutlich weg. Das Thema ist hochsensibel und deswegen müssen die Bürgerinnen und Bürger der Arbeitsweise in der Stadtverwaltung vertrauen können – die Qualität der Beantwortung der Fragen erreicht leider eher das Gegenteil.“, ist sich die Fraktion einig.
Referenz: CDU-Anfrage 18F / 0020 Finanzanlagen der Stadt Schwalbach