FDP & Freie Bürger laden zu einer Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform ein
Gleich zwei neue Informationen bekamen Schwalbacher Grundstückseigentümer mit dem diesjährigen Grundsteuerbescheid: Die Grundsteuer B wurde auf Betreiben der Schwalbacher CDU und SPD von 250 auf 400 v.H. angehoben. Unabhängig davon, wurde darüber informiert, dass im Zuge der geplanten Grundsteuerreform eine „Erklärung zum Grundsteuermessbetrag“ in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch über das ELSTER Portal eingereicht werden muss.
Was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?
Hessen hat, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2018 gefordert, die Grundsteuer reformiert. Anders als im Bundesmodell vorgeschlagen, legt Hessen bei der Berechnung der Steuer das sogenannte Flächen-Faktor-Modell zu Grunde. Dies gilt für die „Grundsteuer B“ – also bei unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden – ebenso wie für die neu eingeführte „Grundsteuer C“ für baureife Grundstücke.
In Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern hat sich gezeigt, dass es zahlreiche Fragen zu der anstehenden Reform gibt, die nicht nur Auswirkungen auf Grundstücks- und Immobilieneigentümer hat, sondern auch auf Mieter.
Aus diesem Grund haben FDP & Freie Bürger als fachkundigen Referenten Jochen Kilp eingeladen. Mit dem Kommunalexperten vom Bund der Steuerzahler Hessen möchten wir über Hintergründe, möglichen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die praktische Vorbereitung der elektronischen Steuererklärung reden.
Wir laden alle Schwalbacherinnen und Schwalbacher herzlich zur Informationsveranstaltung am 2. Juni 2022 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Schwalbach, im Kleinen Saal ein.
Ihre Fragen können Sie uns gerne bereits im Vorfeld der Veranstaltung mailen: schwalbach2021@gmail.com.