Anlagerichtlinie soll vom Magistrat überarbeitet werden

27.09.2022

Die Magistratsvorlage 19M/0078 vom 30.08.22 soll die Anlagerichtlinie auf den Weg bringen, die Geldanlagen der Stadt Schwalbach künftig regeln soll. Nach Sichtung und Beratung der Vorlage kommt die Fraktion FDP & Freie Bürger zu dem Ergebnis, dass die Vorlage nicht beschlussreif ist.
Die vorliegende Anlagerichtlinie wurde aus mehreren Quellen zusammenkopiert und um Schwalbach-spezifische Regelungen ergänzt. Das ist für sich genommen kein Problem – solange die Inhalte zusammenpassen. Dies tun sie allerdings nicht. Das Ergebnis ist, dass eine der ersten Vorlagen, die der neue Erste Stadtrat Milkowitsch vorgelegt hat, aus Sicht der Liberalen zurück in den Magistrat muss, um dort überarbeitet zu werden.
Umfangreiche Anmerkungen zur Vorlage haben die Liberalen bereits vorgelegt. Die Richtlinie ist an vielen Stellen inkonsistent, redundant, unpräzise und fehlerhaft. „Vom neuen Ersten Stadtrat, der als Jurist und Verwaltungsexperte von der Koalition angekündigt wurde, haben wir gerade im sensiblen Bereich der Geldanlage eine qualitativ bessere Vorlage erwartet. Diese Vorlage ist unausgereift und überzeugt uns nicht.“, so die Fraktion.
Weitere, inhaltliche Punkte werden nach Abschluss der Überarbeitung der Anlagerichtlinie im Ausschuss zu beraten sein. Ein zentraler Diskussionspunkt für FDP & Freie Bürger ist die geplante Vorgehensweise bei der Anlageentscheidung: In einem mehrstufigen Verfahren soll diese final vom Magistrat getroffen werden. „Dies passt nicht zur Forderung von SPD und CDU, dass fachliche Kompetenz im Bereich der Geldanlagen in der Finanzverwaltung aufgebaut werden soll. Der aus ehrenamtlichen Stadträten bestehende Magistrat kann diese fachliche Qualifizierung nicht haben – er hat dann aber das letzte Wort bei der Anlageentscheidung. Hinzu kommt, dass die Entscheidung vom Magistrat auf Basis einer kurzfristig eingebrachten (Tisch-)vorlage erfolgen soll. Das verbessert den Status Quo nicht. Wir gehen davon aus, dass dem Ersten Stadtrat als Kämmerer und seinen Mitarbeitern die richtige Anwendung der Anlagerichtlinie gelingt und eine Rückversicherung beim Magistrat überflüssig ist.“, argumentieren die Liberalen.