Akteneinsichtsausschuss Greensill: Protokolle sind kein Selbstzweck

29.06.2021

Jeder Akteneinsichtsausschuss startet zuverlässig mit Diskussionen um Protokollinhalte der vergangenen Sitzung. Bislang wurden beantragte Protokolländerungen von FDP & Freie Bürger und Bündnis 90/Grüne, die zum Ziel hatten, materielle Erkenntnisse der Sitzung festzuhalten, meist von CDU und SPD abgelehnt.
Aber: Die Sitzungsprotokolle zum Akteneinsichtsausschuss werden nicht zum Selbstzweck verfasst, sondern haben eine wichtige Funktion. Sie dokumentieren Erkenntnisse, die rund um die Greensillgeldanlage bereits gewonnen wurden und informieren somit interessierte Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand zum Thema einerseits und bilden andererseits auch die Basis für den Abschlussbericht. Der öffentliche Abschlussbericht wird, voraussichtlich nach der Sommerpause, als Information in die Stadtverordnetenversammlung gehen.
Insofern werden früher oder später die Erkenntnisse des Akteneinsichtsausschusses an die Öffentlichkeit gelangen. Ausschussvorsitzender Grüning, unterstützt von SPD und CDU, beruft sich bezüglich seines dünnen Protokolls auf einen Kommentar zur hessischen Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung zur Stadtverordnetenversammlung – dort steht nach seinen Angaben, dass Ergebnisprotokolle geschrieben werden. – Dort steht allerdings nicht, dass eine ausführlichere Protokollierung verboten ist. Nach Einschätzung der Fraktion FDP & Freie Bürger ist diese Vorgehensweise völlig ungeeignet, Transparenz in den Vorgang zu bringen und den Bürgermeister in seiner Glaubwürdigkeit zu unterstützen.