Kommunaler Finanzausgleich bleibt ungerecht

22.01.2019

Ein Umlagesystem im Bereich der kommunalen Finanzen ist per se eine gute Sache, ermöglicht es doch, dass auch Gemeinden in strukturschwachen Gegenden von Hessen für ihre Bürger ein besseres Angebot in vielen wichtigen sozialen Bereichen vorhalten können, als ihnen dies aufgrund ihrer eigenen Finanzkraft möglich wäre.

Dennoch halten die Freien Demokraten die am 16.01.19 durch den Hessischen Staatsgerichtshof erfolgte Zurückweisung der Grundrechtsklage zum Kommunalen Finanzausgleich für falsch.
Das bestehende Berechnungsmodell hat zur Folge, dass Einnahmen künstlich hoch- und Kosten künstlich heruntergerechnet werden. Bei den Einnahmen kommt ein so genannter Nivellierungssatz zum Tragen. Dieser Steuersatz wird angewendet und so werden rechnerisch Einnahmen ermittelt, die tatsächlich aber niedriger sind, wenn die echten Steuersätze unter den Nivellierungssätzen liegen – dies ist in Schwalbach der Fall. Auf diesem Weg sollen Gemeinden implizit gezwungen werden Steuern zu erhöhen. Die Kosten werden dafür systematisch zu niedrig angesetzt: es ist klar, dass zum Beispiel der Betrieb von sozialen Einrichtungen im Ballungsraum teurer ist, als im Vogelsbergkreis. Dieser Tatsache trägt der bestehende Finanzausgleich keine Rechnung.
„Der Solidargedanke ist richtig, aber Anpassungen in diesem Bereich sind wichtig, um der echten Finanzstruktur vor Ort besser Rechnung zu tragen als dies heute der Fall ist!, so Stephanie Müller, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten. „Die Solidarumlage, die ‚reichere‘ Gemeinden entrichten, soll außerdem darüber hinwegtäuschen, dass die schwarz-grüne Landesregierung die hessischen Gemeinden insgesamt mit zu geringen finanziellen Mitteln ausstattet. Die Gemeinden sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung viele Aufgaben wahrnehmen, bekommen aber überhaupt nicht die finanziellen Mittel dafür – ein Beispiel dafür ist die 6-stündige Gebührenfreiheit im Kindergarten, für die die Stadt vom Land 135,60 EUR pro Platz pro Monat erhält. Dieser Betrag entspricht nicht annähernd den tatsächlichen Kosten! – Bemerkenswert ist auch, dass das Land Hessen eine Ebene höher selbst erfolgreich gegen den Länderfinanzausgleich geklagt hat – dort gehört Hessen zu den Geberländern. Durch die Neuordnung des Länderfinanzausgleich wird das Land Hessen nach 2019 um etwa 400 Mio. EUR netto entlastet. Das hier mit zweierlei Maß gemessen wird ist sehr ärgerlich“