Verbraucherfreundliche Transparenz für Fernwärmekunden

25.02.2021

Am Donnerstag, 25.02.21, findet die kurzfristig angesetzte Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt: Der Bürgermeister möchte den Kauf des Fernheizkraftwerkgrundstückes unbedingt noch vor der Kommunalwahl unter Dach und Fach wissen und das, obwohl er erst am 20.01.21 überhaupt informierte, dass unterschriftsreife Verträge vorliegen. Die vorgelegte Magistratsvorlage konnte zunächst nicht beraten werden, da wichtige Bestandteile fehlten. Die übereilte Vorgehensweise geht zu Lasten der Schwalbacherinnen und Schwalbacher!

Verbraucherschutz fördern: automatischer jährlicher Preisvergleich
Die Mehrheiten für den Kauf stehen, dennoch bringen FDP & Freie Bürger noch einen Eilantrag ein, mit dem Ziel, die Position der Verbraucher zu verbessern. Stand heute gibt es keinen verbraucherfreundlichen Prozess, wenn ein Fernwärmekunde der Meinung ist, dass er zu hohe Preise zahlt. FDP & Freie Bürger fordern, dass den angeschlossenen Haushalten sowie den Mitgliedern des Kundenbeirats jährlich zu einem Stichtag, eine Vergleichsübersicht der Fernwärmepreise zugänglich gemacht wird. „Es kann keine Bringschuld der Verbraucher sein, zeit- und kostenintensive Gutachten zu beauftragen, wenn sie der Meinung sind, dass sie zu viel zahlen.“, so die Fraktion. Vielmehr sollte proaktiv der Nachweis erbracht werden, dass marktgerechte Preise abgerechnet werden. – Ansonsten nutzt die Klausel, dass E.ON vorzeitig (vor 2028) als Betreiber abgelöst werden kann, wenn die Preise überteuert sind, nicht viel. Den Kunden die Nachweispflicht aufzubürden, steht dem erklärten Ziel des Fernheizkraftwerksgrundstückskaufs komplett entgegen. Wenn E.ON bis Ende 2027 ohnehin marktgerechte Preise aufruft, dann sollte es auch kein Problem sein, diese Preise im Vergleich transparent zu machen; in diesem Fall würde eine Nachverhandlung E.ON nicht einmal Geld kosten. Für die Fernwärmekunden wäre aber ein deutlich höheres Maß an Transparenz und Sicherheit gegeben.

Zu hohe potenzielle wirtschaftliche Risiken
Abseits der mangelnden Verbraucherfreundlichkeit ist das eigentliche Thema der FDP & Freien Bürger das wirtschaftliche Risiko für die Stadt und damit für alle Bürger, das mit dem Grundstückskauf verbunden ist. Dies schätzen die Liberalen als potenziell hoch ein. Die Stadt wird als Grundstückseigentümer, zumindest temporär, auch Eigentümer des Heizkraftwerkes, nämlich am 31.12.2027, wenn der Erbbaurechtsvertrag zwischen der NH und E.ON endet. Dann muss die Stadt 2/3 des Verkehrswertes von geschätzten 11 Mio. EUR zahlen. Das lässt aufhorchen: es ist nicht der volle Preis zu zahlen, sondern offenbar hat der Magistrat verhandelt, ‚lediglich‘ 2/3 zu zahlen. Und dass, wo die Stadt 1. nach eigenen Aussagen nur als Zuschauer an den Verhandlungen teilgenommen hat und 2. es nach Auffassung des Magistrats kein Problem ist, im Rahmen einer Ausschreibung einen neuen Betreiber zu finden, der der Stadt Schwalbach das Heizkraftwerk wieder abkauft. Das hier nun eine Preisreduzierung vereinbart wurde ist bemerkenswert. Warum verzichtet E.ON potenziell auf 3,5 Mio. EUR? Was passiert, wenn der Betrieb für das Heizkraftwerk ausgeschrieben wird und sich niemand bewirbt? Das auch der Magistrat hier Bedenken hat, könnte zumindest erklären, weshalb nur 2/3 des Verkehrswertes zu zahlen sind. Findet sich niemand, dann bleibt die Stadt Eigentümer des Kraftwerkes und der Leitungen. Um dann noch einen Betreiber zu finden, muss das Heizkraftwerk unter Umständen weiter unter Wert veräußert werden und dies belastet die städtischen Finanzen.
Inwieweit sich ein Kraftwerksbetreiber die Preise von der Stadt sagen lässt, bleibt aus Sicht der Liberalen auch unbeantwortet. Das Heizkraftwerk und seine angeschlossenen Haushalte sind durch den Anschlusszwang, der bestehen bleibt, ein geschlossenes System. D.h. die Kosten und die Gewinnmarge wurden und werden auf die angeschlossenen Haushalte verteilt – da wird die Stadt nur begrenzt Einfluss nehmen können.