Konzessionsvertrag – ein alternativer Weg zum Heizkostenziel

09.02.2017

Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion
Zum Antrag 18A/ 0019 der Grünen „Erwerb des Heizwerksgrundstücks“
in der Stadtverordnetenversammlung am 9.2.2017

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schwalbacherinnen und Schwalbacher
Ich möchte zuerst aus der Hessischen Gemeindeordnung §92 (2) zitieren:
„Dabei hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.“
Daran sind wir alle in diesem Hause gebunden – auch die Grünen und die CDU.
Aus diesem Grunde haben wir gegen den ursprünglichen Antrag gestimmt, der den Passus enthalten hatte „Verpflichtungen aus dem bisherigen Vertragsverhältnis zwischen Nassauischer Heimstätte und RWE ED sollen dabei übernommen werden.“
Aus dem gleichem Grund werden wir auch diesen neuen Antrag ablehnen. Wir sehen in der Übernahme solcher Verpflichtungen Risiken, die nicht mit der HGO in Einklang zu bringen sind.
Denn wenn wir die Verpflichtungen aus dem ausgelaufenen Pachtvertrag mit RWE übernehmen, heißt das nach Gerichtsentscheidung, dass wir die Kosten fürs Heizwerk auch übernehmen müssten.
Wie hoch der Wert des Heizwerkes ist, weiß momentan niemand. Die RWE selbst hat einen Betrag von rund 11 Mio. Euro genannt.
Im letzten Haupt- und Finanzausschuss hat Herr Fischer versucht zu erklären, dass dies keine Risiken sind, sondern nur Entschädigungen. Meine Damen und Herren, das Risiko besteht eben gerade darin, dass dann die Stadt Schwalbach diese Entschädigung zu zahlen hätte.
Unser Jahreshaushalt, wenn man die durchlaufenden Positionen der Umlagen abzieht, beträgt rund 23 Mio. EUR. Herr Fischer, Sie sind von Beruf Controller: Würden Sie Ihrem Arbeitgeber zu einem Kauf mit diesem Risiko, das fast 50% seines Jahresumsatzes ausmacht ohne Due Diligence Prüfung raten? Ich bin mir sicher: Nein.
Und genau das ist der Punkt: Erst jetzt, nachdem die NH überhaupt eine Gesprächsbereitschaft zu diesem Kauf signalisiert hat, ist es möglich, den notwendigen Schritt der Due Diligence zu beginnen.
Und mehr als das haben wir nicht gefordert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Motivation
Die Motivation für diesen vorgeschlagenen Kauf des Grundstücks ist in der Begründung erläutert, nämlich, dass die Stadt dann durch den direkten Vertrag mit RWE an Einfluss bei der Preisgestaltung für Fernwärme bekäme.
Dieses Ziel, Einfluss zu gewinnen, teilen wir natürlich auch, wenn aber nicht so uneingeschränkt, dass wir die beschriebenen Risiken schlicht ausblenden – wie es die Befürworter dieses Antrags tun.
Konzessionsvertrag: der alternative Weg zum Ziel
Meine Damen und Herren, schon heute haben wir einen direkten Vertrag mit der RWE, nämlich den so genannten Konzessionsvertrag. In all den Diskussionen der letzten Jahre wurde dieser Vertrag bislang nicht mit ins Kalkül gezogen.
Der Vertrag selbst ist ganz kurz: Er regelt zum einen die Konzessions¬gebühr, die wir jedes Jahr im Haushalt abnicken, sowie die Gültigkeit des Vertrages. Letzteres ist an das Bestehen des Pachtvertrages gebunden. Und damit ist auch der Konzessionsvertrag in einem quasi-ausgelaufenen Zustand und bedarf einer Neuverhandlung.
Für einen neuverhandelten Konzessionsvertrag haben wir drei wesentliche Forderungen:
1. Die Klauseln aus dem Pachtvertrag, die Einfluss auf den Wärmepreis hergeben, sollen in den Konzessionsvertrag übernommen werden. Dies verlangt von RWE nichts als das, wozu sie ohnehin verpflichtet ist und müsste so durchsetzbar sein.
2. Es muss festgehalten werden, dass die Preisgleitklausel auf öffentliche Indizes (z. B. Statistische Bundesamt) basiert. Das eliminiert den derzeitigen Missstand, dass die Preise durch den internen Verrechnungspreis zwischen Heizwerk und RWE Erdgas-großhandel manipuliert werden können. Die Übergabe des Heizwerks an Innogy ändert an diese Sache nichts, da der Erdgasgroßhandel ebenfalls an Innogy übergegangen ist.
3. Die mittelfristigen Ziele des Hessischen Energiezukunftsgesetzes müssen berücksichtigt werden, nämlich die Umstellung auf 100% erneuerbare Energie bis 2050.
Wenn der neue Vertrag eine erwartete Gültigkeit von 20 Jahren hat (egal wie formuliert), dann reden wir von einem Zustand, der bis etwa 2040 dauerhaft bleiben soll.
Mit der vorhandenen Technik im Heizwerk ist dies am sinnvollsten durch eine schrittweise Umstellung von Erdgas- auf Biogasfeuerung. Dies muss allerdings auch in Hinblick auf die Situation auf dem Biogasmarkt und die Wärmepreise geregelt werden. Momentan stelle ich mir eine gemeinsame Überprüfung in einen Fünfjahresrhythmus vor. Genau wie dies gestaltet wird, muss aber noch verhandelt werden.
Meine Damen und Herren, wir teilen das Ziel, dass die Stadt Schwalbach an Einfluss über die Wärmepreise gewinnen soll. Aber es muss nicht mit einem 10 Mio. Euro Finanzabenteuer verbunden werden. Andere Städte haben vorgemacht, dass mit Konzessionsverträgen eine Einflussnahme auch auf große Energiekonzerne zu erreichen ist. Ich habe gerade einen anderen, wesentlich risikoärmeren Weg zum gewünschten Ziel beschrieben und diesen Weg wollen wir gehen.
Wir lehnen diesen Antrag ab!