FDP & Freie Bürger kündigen gründliche Prüfung der Magistratsvorlage Kauf Fernheizkraftwerkgrundstück an
„Die Zeit werden wir uns definitiv nehmen, die Vorlage gründlich zu prüfen! Da ist sich die gesamte Fraktion einig.“, so Fraktionsmitglied Walter Korn. „Die Eilbedürftigkeit, die der Bürgermeister hier suggeriert, sehen wir nicht. Die vorliegenden Verträge sollen zum 1.1.22 in Kraft treten und der NH und E.ON ist klar, dass die vorliegenden Vertragsentwürfe unter dem Vorbehalt der Gremienbeschlüsse stehen.“, sagt Fraktionsvorsitzende Stephanie Müller.
Die Vorlage soll im Hinblick auf zwei Dinge beurteilt werden:
- Was verbessert sich für die Verbraucher im Vergleich zu heute?
- Welche Rechte und vor allem Pflichten (in EUR) ergeben sich für die Stadt Schwalbach bei Vertragsunterzeichnung aus dem Erbbaurechtsvertrag und dem Betriebsvertrag mit der E.ON? Welche Folgekosten werden bzw. können aus den Verträgen entstehen?
Die vorliegende Magistratsvorlage ist nicht strukturiert genug aufbereitet, als dass eine schnelle und einfache Beantwortung der Fragen möglich ist. Die Vertragsentwürfe sind Anlagen zur Magistratsvorlage und es gibt keine synoptische Gegenüberstellung der Neu- und Altverträge, aus der man ablesen kann, wie die Vereinbarung bisher war und, wie sie sich nun verändert hat. Lediglich die neuen Texte sind dort enthalten.
Für FDP und Freie Bürger bedeutet dies, dass sie auf Basis der vorliegenden Unterlagen gezielte Fragen stellen müssen. Bereits am 17.1.20 stellten die Liberalen einen Antrag, der sowohl eine Beurteilung der Energiepreise in der Wohnstadt Limes, als auch der finanziellen Folgen des Grundstückskaufes zum Ziel hatte. Dieser wurde am 3.12.20 von allen anderen Fraktionen abgelehnt, u.a. mit der Begründung, dass dies Bestandteile der Magistratsvorlage sind.
Bis die Unterlage durchgearbeitet und die Fragen alle beantwortet sind, wird es noch dauern.
Einige Dinge sind schon klar: Es wird einen Kundenbeirat geben. Damit ist eine Plattform für Kunden vorhanden, direkt mit E.ON ins Gespräch zu kommen. Auch ein Sanktionsmechanismus wurde eingebaut, der der Stadt Möglichkeiten einräumt E.ON auszutauschen, falls diese übermäßig teure Preise aufrufen.
Fest steht aber auch schon, dass die vorgesehenen Haushaltmittel in Höhe von 1.350.000 Euro nicht ausreichen, da der Grundstückspreis, angabegemäß aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte, jetzt bei 1.982.990 Euro liegt. Damit liegen die Kosten 47% über dem ursprünglich geplanten Kaufpreis. Und auch bei den Energiepreisen scheint sich per heute nicht viel getan zu haben, gegenüber dem, was die IG Fernwärme in den letzten Jahren ohnehin schon erreicht hat. Der Grundpreis (in Abhängigkeit von der Wohnfläche), den private Haushalte zu zahlen haben und der ein massiver Kostentreiber ist, bleibt offensichtlich bestehen. Auch der Anschlusszwang wird nicht aufgehoben.
„Es muss Transparenz geschaffen werden, welche Verbesserungen für den Verbraucher verhandelt wurden und, welche (Folge-)Kosten der Stadt dadurch entstehen. Als Stadtverordnete können wir nicht einfach eine Vorlage durchwinken, die die entscheidenden Fragen unbeantwortet lässt.“, ist sich die Fraktion einig.